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Gewässer

Unsere Gewässer

Stichgraben am Bootshafen

Ochtum 

vom Kattenturmer Stau bis 1865 m unterhalb des Warturmer

Alte-Ochtum

vom Stau an der Ochtum bis ca. 200 m über   den Eisenbahndamm  zum Neustädter Hafen hinaus. 

 

 

 

Heidkruger-Bäke

von der Pulternbis zur Eisenbahnstrecke OL-Bremen (Iprump).

 

 

Varreler Bäke

Varreler-Bäke

von der Landstraße Tölkenbrück bis zur Mündung in die Ochtum.  

Pultern 

 von der Syker Straße / Delmenhorst bis zur Mündung in die Varreler Bäke. 

Stuhrer-Graben nur von der den Kuhlen abgewandten Seite zu befischen.                                                        

Grollander-Fleet

von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum.

Sodenmatt-See

nur mit Sondergenehmigung.Abendstimmung am Silbersee

 

 

 

Silbersee                                                            

Das Angeln im Silbersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Oktobernur im eingezäunten Bereichnur von den Stegen  erlaubt.

Brinkumer-See

nur außerhalb des Vogelschutzgebietes. Angeln nur von den Stegen.

Hohorster-See

nur außerhalb der Schutzgebiete.

Krummhörens-Kuhle

und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten.

Kuhlen an der Ochtum und am Stuhrer-Graben

2 Rückhaltebecken am Ochtumdeich

Grollander See Huchtinger-Wasserlöse

von der B 75, mit Baumann-See, Blanker-Hans außerhalb der Schutzzonen.

Schöpfwerk hinter dem Huchtinger-Bahnhof
bis zur Mündung in die Ochtum.

2 kleine Teiche / Am Huchtinger-See

Neuer Rablinghauser-Entwässerungsgraben
nur 2 Ruten.

Habenhauser-Moor

Grollander-See

teilweise.

 

 


Karte Krimpelsee 2012

 

 

 

Krimpelsee

 

Neue Reglung ab 01.04.2012.

 

 

 

 

 

 

 

 


Teiche am Wardamm

Fahrtrichtung Stadt, rechte Seite.

Grundsätzliches

15 m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.
Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereines befischt werden!