Ochtum
vom Kattenturmer Stau bis 1865 m unterhalb des Warturmer
Alte-Ochtum
vom Stau an der Ochtum bis ca. 200 m über den Eisenbahndamm zum Neustädter Hafen hinaus.
Heidkruger-Bäke
von der Pulternbis zur Eisenbahnstrecke OL-Bremen (Iprump).
Varreler-Bäke
von der Landstraße Tölkenbrück bis zur Mündung in die Ochtum.
Pultern
von der Syker Straße / Delmenhorst bis zur Mündung in die Varreler Bäke.
Stuhrer-Graben nur von der den Kuhlen abgewandten Seite zu befischen.
Grollander-Fleet
von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum.
Sodenmatt-See
nur mit Sondergenehmigung.
Silbersee
Brinkumer-See
nur außerhalb des Vogelschutzgebietes. Angeln nur von den Stegen.
Hohorster-See
nur außerhalb der Schutzgebiete.
Krummhörens-Kuhle
und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten.
Kuhlen an der Ochtum und am Stuhrer-Graben
2 Rückhaltebecken am Ochtumdeich
von der B 75, mit Baumann-See, Blanker-Hans außerhalb der Schutzzonen.
Schöpfwerk hinter dem Huchtinger-Bahnhof
bis zur Mündung in die Ochtum.
2 kleine Teiche / Am Huchtinger-See
Neuer Rablinghauser-Entwässerungsgraben
nur 2 Ruten.
Habenhauser-Moor
Grollander-See
teilweise.

Krimpelsee
Neue Reglung ab 01.04.2012.
Teiche am Wardamm
Fahrtrichtung Stadt, rechte Seite.
15 m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.
Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereines befischt werden!