Lehrgang Frühjahr 2012
Jeder der älter als 14 Jahre ist und in Deutschland angeln möchte, muss, wenn er nicht an einen privaten Angelteich geht, einen Fischereischein besitzen.
Will ich als Petrijünger oder Petrijüngerin an einem Gewässer fischen, an dem das Fischen nicht gewerbsmäßig betrieben wird, so muss ich im Besitz eines Fischereischeines sein.
-Diesen erhalte ich bei der Gemeinde oder in Bremen beim Stadtamt.
-In Niedersachsen bei den Gemeinden wo sich mein Wohnort befindet.
-Dieser Fischereischein wird mir nur ausgestellt, wenn ich im Besitz eines Sachkundenachweises (der Fischereiprüfung) bin.
-Auch in unseren Nachbarländern wird immer häufiger der Nachweis eines Sachkundenachweises gefordert.
Der Sachkundenachweis kann beim Landesfischereiverband Bremen e.V. (LFV) in Form des Fischereiprüfungszeugnisses erlangt werden.
Der LFV bietet Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung in ganz Bremen an, Informationen unter: http://www.lfvbremen.de/5_Fischerprüfung.html
Einer dieser Lehrgänge findet in Bremen - Grolland in den Räumen des
Fischereilehrgang 1H2012 in Bremen Grolland
Mittwoch 11. April 18.00 bis 21.30 Uhr
Donnerstag 12. April 18.00 bis 21.30 Uhr
Freitag 13. April 18.00 bis 21.30 Uhr
Sonntag, 15. April 09.00 bis 16.00 Uhr
Montag, 16. April 18.00 bis 21.30 Uhr
Dienstag, 17. April 18.00 bis 21.30 Uhr
Mittwoch, 18. April 18.00 bis 21.30 Uhr (Prüfung )
Anmeldeformulare für den Fischereilehrgang gibt es in der Geschäftsstelle des Sportfischerverein Bremen-Stuhr e.V. während der Geschäftszeiten, dienstags, 16.30 bis 18.30 Uhr oder über den Landesfischereiverband Bremen e.V. (www.lfvbremen.de)
Änderung vorbehalten
Rolf Libertin