Gewässer
Grundsätzliches
15 m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.
Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereines befischt werden!
- Ochtum
vom Kattenturmer Stau bis 1865 m unterhalb des Warturmer Staues - Alte-Ochtum
vom Stau an der Ochtum bis ca. 200 m über den Eisenbahndamm zum Neustädter Hafen hinaus. - Varreler-Bäke
von der Landstraße Tölkenbrück bis zur Mündung in die Ochtum. - Heidkruger-Bäke
von Pultern bis zur Eisenbahnstrecke OL-Bremen (Iprump). - Pultern
von der Syker Straße / Delmenhorst bis zur Mündung in die Varreler Bäke. - Stuhrer-Graben
nur von der den Kuhlen abgewandten Seite zu befischen. - Grollander-Fleet
von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum. - Sodenmatt-See
nur mit Sondergenehmigung. - Silbersee
Jugendliche nur mit Sondergenehmigung oder in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes. Im eingezäunten Bereich angeln nur von den Stegen. Das Angeln im Silbersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Oktober nur im eingezäunten Bereich erlaubt. - Brinkumer-See
nur außerhalb des Vogelschutzgebietes. Angeln nur von den Stegen. Jugendliche siehe Silbersee. - Hohorster-See
nur außerhalb der Schutzgebiete. - Krummhörens-Kuhle
und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten. - Kuhlen an der Ochtum und am Stuhrer-Graben
- 2 Rückhaltebecken am Ochtumdeich
- Huchtinger-Wasserlöse
von der B 75, mit Baumann-See, Blanker-Hans außerhalb der Schutzzonen. - Schöpfwerk hinter dem Huchtinger-Bahnhof
bis zur Mündung in die Ochtum. - 2 kleine Teiche / Am Huchtinger-See
- Neuer Rablinghauser-Entwässerungsgraben
nur 2 Ruten. - Habenhauser-Moor
- Grollander-See
teilweise. - Krimpelfleet
nur an der Autobahnzubringerseite ca. 400 m, 2 Ruten. - Teiche am Wardamm
Fahrtrichtung Stadt, rechte Seite.