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SFV Bremen-Stuhr e.V.
Viel Spaß beim stöbern.

Gewässer

Grundsätzliches
15 m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.
Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereines befischt werden!

  • Ochtum
    vom Kattenturmer Stau bis 1865 m unterhalb des Warturmer Staues
  • Alte-Ochtum
    vom Stau an der Ochtum bis ca. 200 m über den Eisenbahndamm zum Neustädter Hafen hinaus.
  • Varreler-Bäke
    von der Landstraße Tölkenbrück bis zur Mündung in die Ochtum.
  • Heidkruger-Bäke
    von Pultern bis zur Eisenbahnstrecke OL-Bremen (Iprump).
  • Pultern
    von der Syker Straße / Delmenhorst bis zur Mündung in die Varreler Bäke.
  • Stuhrer-Graben
    nur von der den Kuhlen abgewandten Seite zu befischen.
  • Grollander-Fleet
    von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum.
  • Sodenmatt-See
    nur mit Sondergenehmigung.
  • Silbersee
    Jugendliche nur mit Sondergenehmigung oder in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes. Im eingezäunten Bereich angeln nur von den Stegen. Das Angeln im Silbersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Oktober nur im eingezäunten Bereich erlaubt.
  • Brinkumer-See
    nur außerhalb des Vogelschutzgebietes. Angeln nur von den Stegen. Jugendliche siehe Silbersee.
  • Hohorster-See
    nur außerhalb der Schutzgebiete.
  • Krummhörens-Kuhle
    und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten.
  • Kuhlen an der Ochtum und am Stuhrer-Graben
  • 2 Rückhaltebecken am Ochtumdeich
  • Huchtinger-Wasserlöse
    von der B 75, mit Baumann-See, Blanker-Hans außerhalb der Schutzzonen.
  • Schöpfwerk hinter dem Huchtinger-Bahnhof
    bis zur Mündung in die Ochtum.
  • 2 kleine Teiche / Am Huchtinger-See
  • Neuer Rablinghauser-Entwässerungsgraben
    nur 2 Ruten.
  • Habenhauser-Moor
  • Grollander-See
    teilweise.
  • Krimpelfleet
    nur an der Autobahnzubringerseite ca. 400 m, 2 Ruten.
  • Teiche am Wardamm
    Fahrtrichtung Stadt, rechte Seite.