
Unsere Gewässer
Hier findet Ihr eine Übersicht über die vom Verein bewirtschafteten Gewässer und Gewässerabschnitte. Neben dem jeweiligen Gewässernamen findet Ihr einen Link zu dem entsprechenden Gewässer damit Ihr Euch einen Eindruck über die Lage und Anfahrtswege machen könnt.
Wir hoffen das wir Euch damit etwas helfen können und wünschen viel Petri Heil.
Grundsätzliches : 15m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.
Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereins befischt werden.
01
Ochtum
Bitte die Gewässergrenzen beachten !!!
02
Alte Ochtum
Bitte die Gewässergrenzen beachten !!!
03
Varreler Bäke
Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich
04
Pultern
Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich
05
Heidkruger Bäke
Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich
06
Stuhrer Graben
Nur von den Kuhlen abgewandte Seite zu befischen
07
Grollander Fleet
Von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum.
08
Kuhlen an der Ochtum
und am Stuhrer Graben
09
Sodenmattsee
Vom 1.Mai bis 15. Oktober nur ausserhalb des Badebereichs
10
Silbersee
Das Angeln im Silbersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Oktober nur im eingezäunten Bereich nur von den Stegen erlaubt. Deises Gewässer ist den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich.
11
Hohorster See
Nur außerhalb der Schutzgebiete zu beangeln.
12
Brinkumersee
Nur außerhalb der Schutzgebiete zu beangeln. Angeln nur von den Stegen. Dieses Gewässer ist den Migliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich.
13
Krumhörens Kuhle
Und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten.
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Rückhaltebecken am Ochtumdeich
15
Huchtinger Wasserlöse
16
Schöpfwerk am Huchtinger Bahnhof
Schöpfwerk hinter dem Huchtinger Bahnhof. Bis zur Mündung in die Ochtum.
17
Zwei kleine Teiche am Huchtinger See
18
Krimpelsee
Bitte die Schutzzonen und die Hinweise im Erlaubnisschein beachten.
19
Rablinghauser Entwässerungsgraben
Nur mit zwei Ruten zu befischen
20
Teiche am Wardamm
Fahrtrichtung Stadt rechte Seite
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Grollander See
Nur auf der freigegebenen Seite zu befischen.
Das Gewässer ist außerdem nur den Mitgiedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten.
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