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Unsere Gewässer

Hier findet Ihr eine Übersicht über die vom Verein bewirtschafteten Gewässer und Gewässerabschnitte. Neben dem jeweiligen Gewässernamen findet Ihr einen Link zu dem entsprechenden Gewässer damit Ihr Euch einen Eindruck über die Lage und Anfahrtswege machen könnt.

Wir hoffen das wir Euch damit etwas helfen können und wünschen viel Petri Heil.

Grundsätzliches : 15m vor und hinter den Stauen ist Schongebiet.

Gastgewässer dürfen nur nach den Regeln des Gastvereins befischt werden.

01

Ochtum

Bitte die Gewässergrenzen beachten !!!

02

Alte Ochtum

Bitte die Gewässergrenzen beachten !!!

03

Varreler Bäke

Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich

04

Pultern

Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich

05

Heidkruger Bäke

Dieses Gewässer ist nur den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich

06

Stuhrer Graben

Nur von den Kuhlen abgewandte Seite zu befischen

07

Grollander Fleet

Von der B75 bis zur Eisenbahn und dem Bahngraben an der Huntorpstraße bis zur Ochtum.

08

Kuhlen an der Ochtum
und am Stuhrer Graben

09

Sodenmattsee

Vom 1.Mai bis 15. Oktober nur ausserhalb des Badebereichs

10

Silbersee

Das Angeln im Silbersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Oktober nur im eingezäunten Bereich nur von den Stegen erlaubt. Deises Gewässer ist den Mitgliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich.

11

Hohorster See

Nur außerhalb der Schutzgebiete zu beangeln.

12

Brinkumersee

Nur außerhalb der Schutzgebiete zu beangeln. Angeln nur von den Stegen. Dieses Gewässer ist den Migliedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten, keine Gastkarte erhältlich.

13

Krumhörens Kuhle

Und alle Wasserläufe, die diesem Gewässer angeschlossen sind, nur mit 2 Ruten.

14

Rückhaltebecken am Ochtumdeich

15

Huchtinger Wasserlöse

16

Schöpfwerk am Huchtinger Bahnhof

Schöpfwerk hinter dem Huchtinger Bahnhof. Bis zur Mündung in die Ochtum.

17

Zwei kleine Teiche am Huchtinger See

18

Krimpelsee

Bitte die Schutzzonen und die Hinweise im Erlaubnisschein beachten.

19

Rablinghauser Entwässerungsgraben

Nur mit zwei Ruten zu befischen

20

Teiche am Wardamm

Fahrtrichtung Stadt rechte Seite

21

Grollander See

Nur auf der freigegebenen Seite zu befischen.

Das Gewässer ist außerdem nur den Mitgiedern des SFV Bremen-Stuhr vorbehalten.

22

Hagenhauser Moor

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