top of page
  • Mail
  • Facebook
  • Instagram
  • Notfälle
Angelschwimmer

Informationen

I N F O R M A T I O N E N

Mitgliedschaft

Für die Mitgliedschaft im Verein braucht man den Fischereischein und das Fischereiprüfungszeugnis.
Das Fischereiprüfungszeugnis erhält jeder, der einen Lehrgang besucht und eine Prüfung nach den Richtlinien des Deutschen Angelfischer Verbandes (DAFV) bestanden hat.
Mit diesem Prüfungszeugnis wird der Fischereischein bei der für den Wohnort zuständigen Gemeinde beantragt. Der Fischereischein wird in Niedersachsen und Bremen auf Lebenszeit erteilt.
Wenn diese beide Papiere vorhanden sind steht der Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.
Nach dem Ausfüllen des Aufnahmeantrages, dem Bezahlen der Aufnahmegebühr und dem Jahresbeitrag (beides in Bar und vor Ort) kann es gleich losgehen zum Angeln ans Gewässer.

Ich möchte Mitglied werden, welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Mitgliedsbeiträge

Unsere Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung unserer Rechnungen erbitten wir sofort in Bar oder per Überweisung (mit Zahlungseingang in spätestens 10 Tagen). Die Aufnahmegebühr und bei Neueintritt der 1. Jahresbeitrag muss in Bar bezahlt werden. Zahlungen können in der Geschäftsstelle in Bar oder per EC Karte geleistet werden.
Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Aufnahmegebühr (einmalig)
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr)

100,00€

Aufnahmegebühr (einmalig)
Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Lebensjahr)

50,00€

Jahresbeitrag
Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr)

90,00€ (+ 50,00€ Arbeitsdienstumlage)

=> Erster Jahresbeitrag also insgesamt 140,00€ 

Jahresbeitrag
Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Lebensjahr)

45,00€ (+ 15,00€ Arbeitsdienstumlage)

=> Erster Jahresbeitrag also insgesamt 60,00€ 

Jahresbeitrag
Schüler/Studenten/Azubis
(mit Nachweis bis zum 25. Lebensjahr)

45,00€ (+ 15,00€ Arbeitsdienstumlage)

=> Erster Jahresbeitrag also insgesamt 60,00€

Jahresbeitrag
Passive Mitgliedschaft

32,00€

Jahresbeitrag
Kinder (bis zum 13. Lebensjahr)

16,00€

Bei Verlust der Papiere (Ersatzpapiere)

26,00€

Arbeitsdienst

Der Arbeitsdient ist ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens und dient vor allem der Pflege und dem Erhalt unserer Gewässer und Vereinsanlage. Dabei fallen verschiedene Aufgaben an: die Pflege und Reinhaltung der Gewässer und Uferbereiche, die Instandhaltung und Reparatur der Stege an den Seen, Arbeiten rund ums Veriensheim sowie kleinere Reparaturen- und Instandhaltungsmaßnahmen.

​

Mit eurer Teilnahme sorgt ihr dafür, dass unsere Angelplätze sauber, sicher und gut erhalten bleiben - für euch selbst und für alle anderen Mitglieder.

Da diese Aufgaben essenziell sind und uns sehr am Herzen liegen, wird jedem Mitglied, der einmal im Jahr am Arbeitsdienst teilgenommen hat im Folgejahr die Arbeitsdienstumlage gutgeschrieben (bei Erwachsenen 50,00€, bei Jugendlichen sowie Schülern, Studenten und Azubis 15,00€). 

Euer Einsatz ist also ein wichtiger Beitrag zur Gemeinschaft - und eine finanzielle Belohnung für euch!

Fischfauna und digitaler Fischartenatlas
Deutschland und Österreich

Gastkarten

Unsere Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung unserer Rechnungen erbitten wir sofort in bar oder per Überweisung (mit Zahlungseingang in spätestens 10 Tagen). Zahlungen können in der Geschäftsstelle in Bar oder per EC Karte geleistet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Gastkarte für einen Tag

12,00€

Gastkarte für eine Woche

35,00€

Gastkarte für einen Monat

90,00€

Gastkarte für einen Tag
mit Begleitung eines Vereinsmitglieds

8,00€ (nur in der Geschäftsstelle erhältlich)

Bootshafen

Unter dem folgenden Link findest du alles zu unserem Bootshafen und den Preisen bezüglich diesem.

Fortbildung zum Thema Gewässernachhaltigkeit

Liebe Vorstände, Sportsfreunde, Gewässerwarte und Interessierte.

Weitere Informationen zu der Veranstaltungsreihe!

Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die wissenschaftlichen Erfahrungen haben zu den wesentlichen neuen Erkenntnissen bei der Bewirtschaftung und Besatzpolitik für unsere Gewässer beigetragen.

Einen entscheidenden Beitrag hat Prof. Dr. Thomas Klefoth von der Hochschule Bremen dazu beigetragen.

Ende September beginnt unter seiner Leitung eine bundesweite Veranstaltungsreihe. Start ist hier in Bremen.

Zum Start dieser Vortragsreihe in der Hochschule Bremen sind nicht nur die Vorstände der Angelvereine, sondern auch die Gewässerwarte, Naturschutzwarte und alle Interessierten eingeladen.

Die Anmeldung erfolgt direkt über das Anmeldeformular der Hochschule Bremen:

https://www.hs-bremen.de/forschen/forschungs-und-transferprofil/forschungsprojekt/angelgewaesser/praktiker-tage/anmeldung/

 

​

Für weitere Informationen und Fragen zur Veranstaltung könnt Ihr Euch an das Team des AngelGewässer-Projekts wenden unter: Viola.Lechle@hs-bremen.de

oder an den Landesfischereiverband, Referent für Öffentlichkeit: info@lfvbremen.de.

Weitere Informationen gibt es in dieser pdf, einfach hier auf den Link klicken.

Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist die Kontrolle der Einhaltung von Fischereigesetzen und -vorschriften. 

Sie wird von Behörden und Fischereiaufsehern durchgeführt, um sicherzustellen, dass Fischfang und Fischereibetrieb den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wie z.B. Fangquoten, Mindestgrößen und zulässige Fanggeräte. 

 

Aufgaben der Fischereiaufsicht:

Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:

Dies umfasst die Überprüfung von Fischereischeinen, Fanggeräten, Fangmengen und Mindestgrößen der gefangenen Fische. 

 

Verhinderung und Verfolgung von Verstößen:

Fischereiaufseher können Verstöße gegen das Fischereirecht aufdecken und Maßnahmen zur Unterbindung oder Anzeige einleiten. 

 

Schutz der Fischbestände und Gewässer:

Die Fischereiaufsicht trägt dazu bei, die Fischbestände zu erhalten und die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen. 

Beratung und Aufklärung:

Fischereiaufseher können Angler und Fischer beraten und über die geltenden Vorschriften informieren. 

 

Zusammenarbeit mit anderen Behörden:

Die Fischereiaufsicht arbeitet mit Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden zusammen, um Verstöße zu ahnden. 

 

Wer führt die Fischereiaufsicht durch?

Fischereiaufseher:

Fischereiaufseher sind ehrenamtliche oder hauptamtliche Mitarbeiter, die von den Fischereibehörden bestellt und verpflichtet werden. Sie haben bestimmte Befugnisse, um die Einhaltung der Fischereivorschriften zu kontrollieren. 

 

Befugnisse von Fischereiaufsehern:

Kontrolle von Personen:

Fischereiaufseher können Angler und Fischer kontrollieren und sie auffordern, ihre Fischereischeine, Erlaubnisscheine und Fanggeräte vorzuzeigen. 

 

Kontrolle von Gewässern und Fahrzeugen:

Sie können Gewässer befahren und Fischereifahrzeuge anhalten, um Kontrollen durchzuführen. 

Betreten von Grundstücken:

In Ausübung der Fischereiaufsicht können sie Grundstücke betreten, um Kontrollen durchzuführen, jedoch keine Gebäude. 

Sicherstellung von Fanggeräten und Fischen:

Sie können Fischereigeräte und gefangene Fische sicherstellen, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen das Fischereirecht besteht. 

Weitergabe von Informationen:

Sie können Informationen über Verstöße an die zuständigen Behörden weitergeben.

FFH Gebiet Ochtum

Liebe Sportsfreunde,
am 19. Dezember wurden die neuen Verordnungen der beiden Landschaftsschutzgebiete „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ und „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Mit dem erscheinen im Amtsblatt sind die Verordnungen in Kraft getreten und die FFH-Gebiete EU-konform gesichert.
Betroffen von dem Landschaftsschutzplan ist auch unser Verein. Dadurch, das der Verein frühzeitig in die Planung mit eingebunden war, ändert sich für die Vereinsmitglieder nichts.

Die ordnungsgemäße Fischerei, die Fischereiaufsicht und auch das Befahren mit Motorbooten zur Ausübung der ordnungs- gemäßen Fischerei ist weiterhin für Vereinsmitglieder erlaubt.

Auszug aus dem Landschaftsschutzplan:
LSG DH 81 Hache Ochtum Klosterbach Varreler Bäke

§1 Abs. 2. Das LSG besteht aus Fließgewässerabschnitten der Hache, der Ochtum, des Klosterbaches, der Varreler Bäke und zwei Stillgewässern in den Gemeinden Weyhe und Stuhr des Landkreises Diepholz. Die Gewässerabschnitte liegen in den naturräumlichen Einheiten „Thedinghäuser Vorgeest“, „Verdener Wesertal“ und „Wesermarschen“

§4 Abs. (5) Freigestellt ist die bisherige natur- und landschaftsverträgliche fischereiliche Nutzung nach
folgenden Vorgaben:

a) zu Zwecken der natur- und landschaftsverträglichen fischereilichen Nutzung einschließlich der Fischereiaufsicht und der Erhebung fischereikundlicher Daten,
b) zur Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten durch Mitarbeiter des LAVES und deren Beauftragte,
c) für Anlieger, deren Grundstücke nur über den Wasserweg erreichbar sind,

1. Einrichtung befestigter Angelplätze nur mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde,
2. ohne Schaffung neuer Pfade (mit offenen Bodenstellen).
(6) Freigestellt ist die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:

LSG DH 81 Hache Ochtum Klosterbach Varreler Bäke
LSG Begründung Hache Ochtum Klosterbach Varreler Baeke

Etwas ändert sich doch für unsere Vereinsmitglieder.
Durch den Verein mit seinen Mitgliedern, sind die Gewässer erst zu dem geworden, was jetzt unter besonderem Schutz steht.
Jetzt ist an dem Verein, diesen Status zu erhalten und im Sinne des Naturschutzes zu gestalten.

 

Mit freundlichem Gruß

Rolf Libertin
1.Vorsitzender
Sportfischerverein Bremen-Stuhr

Sonnenaufgang an der Ochtum 1.JPG

SEPA Antrag

Hier erhälst du den SEPA Antrag

Adressänderung/SEPA Änderung

Bei einer Adressänderung fülle bitte das hier verlinkte Formular aus

Gedanken zum Naturschutz

  • Immer mehr Gebiete in Bremen und im Umland werden zu Naturschutzgebieten erklärt.

  • Immer mehr dieser Gebiete werden mit einem Betretungsverbot belegt.

  • Immer mehr Schilder werden mit der Aufschrift „Betreten verboten“ aufgestellt.

  • Immer wieder heißt es „Wir müssen die Natur schützen“.

 

Vor wem muss die Natur geschützt werden? Vor dem Menschen, vor uns?

Was passiert wenn wir die Menschen ausgesperrt werden? Werden dabei nicht wir Menschen eingesperrt?

Warum dürfen wir diese Gebiete nicht nutzen? Jahrtausende von Jahren haben wir mit, in und von der Natur gelebt. Wenn wir noch mehr ausgegrenzt werden, wird uns die Natur fremd werden.

Wie sollen wir dieses für uns „Fremd“ gewordene schützen.

Nur was ich kenne und was ich nutzen kann, weiß ich zu schätzen und damit auch zu schützen.

Der Landesfischereiverband Bremen e.V. als anerkannter Naturschutzverband findet, man sollte nicht nur, sondern man muss die Menschen mit in die Natur nehmen und darf sie nicht aussperren. Der Landesfischereiverband Bremen e.V. ist, wie viele andere Vereinigungen ein anerkannter Naturschutzverband.

Im Gegensatz zu vielen der anerkannten Naturschutzverbänden steht der LFV Bremen e.V. dafür ein, nicht nur mit der Natur zu leben sondern auch von und vor allem in der Natur.

Für den LFV Bremen e.V. bedeutet dieses, die Produktionskraft der Natur zu nutzen und den Gewinn der Natur, den sie hergibt, abzuschöpfen. Natürlich muss in diesem Zusammenhang auch eine „Bewirtschaftung“ der Natur stattfinden.

Diese Ziele findet der LFV Bremen e.V. im „Netzwerk Grünes Band Bremen“ wieder.

Hier treffen Gleichgesinnte zusammen, die die gleichen Ziele verfolgen, um nicht einzelne Objekte zu schützen, sondern die Natur als Gesamtheit sehen und sie schützen wollen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Rolf Libertin

Vizepräsident

Leiter Sachgebiet Fisch-, Gewässer- und Naturschutz

Juristische Darstellung von Catch and Release

bottom of page